Offshore-HaftungsumlageMit der Offshore-Haftungsumlage nach §17 Abs. 5 EnWG werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der OffshoreHaftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die Offshore-Haftungsumlage gilt seit dem 1.Januar 2013.