Freier MarktAls freier Markt wird jener Markt bezeichnet, bei dem die Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Energielieferung zwischen den Parteien und nicht von der Regulierungsbehörde für Strom und Gas festgelegt werden. Alle Kunden können seit dem 1. Juli 2007 frei entscheiden, unter welchen Bedingungen und bei welchem Lieferanten sie den Strom beziehen wollen.