WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT

EFFEKTIVITÄT IM
ENERGIEBEZUG

Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Vermieter und Hausverwaltungen zu Effektivität im Energiebezug!
Es gibt rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln. Grund hierfür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass knapp 9 Millionen gewerbetreibende wie private Nutzer beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen sind.

Betriebskosten müssen laut § 560 BGB niedrig gehalten werden.
Der Vermieter und in dessen Auftrag dann die Hausverwaltung ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu im Sinne ALLER NUTZER in der jeweiligen Liegenschaft angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Hier geht von der Priorität her, die Interessenvertretung der Hausverwaltung im zeitlich mandatierten Auftrag im Namen des Vermieters in Mehr- bzw. Vielparteienliegenschaften klar Einzelinteressen vor (beispielsweise von einzelnen Beiräten). Die Hausverwaltung agiert letztlich immer mit dem Geld der Nutzer, d. h. im Bedarfsfall mit dem Geld aller Mieter. Darunter fallen im Wesentlichen Strom- und Erdgaspreise, die einem ständigen Marktzyklus im Einkauf unterliegen. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 Prozent der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Das heißt, dass jährlich knapp 3 Milliarden Euro zu viel bezahlt werden. Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, den Preisanstieg zu erklären. Eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken ist, den Energie-Preisvergleich aktiv seitens des Vermieters vorzunehmen. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von intakten und möglichst langjährigen guten Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern und deren Hausverwaltungen. Vor allem die Hausverwaltungsbranche tut gut daran, sich unterjährig mindestens 1x aktiv mit dem Thema zu beschäftigen. So stehen auch hier die Chancen für Hausverwalter besser, bei einer anstehenden Prolongation ihres Hausverwaltungsmandates vom Eigentümer wiedergewählt zu werden. Vermieter oder Hausverwalter profitieren indirekt von der Preisersparnis bei einem Gasanbieterwechsel, denn dankbare Mieter zahlen in der Regel auch die Miete pünktlicher. Ein Anbieterwechsel kann den Nutzer um 5% bis 20% entlasten und dies jedes Jahr wiederkehrend.

Energie-Preisvergleich im 1:1 Vergleich zum Vorjahr: einfach und unkompliziert!
Wir als unabhängiger Dienstleister bieten so einen pfiffigen Energie-Preisvergleich für deutsche Mittelständler an. Dort werden die verfügbaren Handelspartner auf Seriösität und kundenspezifische Vorteile streng vorgeprüft. Somit gibt es hier für Anwender bis dato keinerlei böse Überraschungen und die beim Angebot errechneten Vorteile werden zu 100% durchexekutiert. Viele Kunden haben immer noch Angst vor einem Anbieterwechsel, obwohl es ganz einfach, schnell und unkompliziert ist. Zu Versorgungsunterbrechungen kann es auch nicht kommen, weil die Belieferung mit Gas gesetzlich gesichert ist. Man braucht dann nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigen wir dauerhaft für unsere Kunden. Auch der Zähler muss nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann. Im Übrigen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot ebenfalls für den Strombezug.

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