GLOSSAR ENERGIE

Wissenswertes von A – Z!

Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Energie- u. Energiebeschaffung informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend zu kontaktieren.
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Es gibt 8 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben E beginnen.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nachdem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Energiebilanzierung
Die Kosten, die für den Service für Energiebilanzierung entstanden sind, werden von der Energiebilanzierung gedeckt. Unter Service für Energiebilanzierung versteht man die Maßnahmen, welche dafür sorgen, dass zwischen Nachfrage und Angebot für Strom jederzeit ein Gleichgewicht herrscht. Dieser Posten wird mit PD (Preis für Energiebilanzierung) gekennzeichnet, durch die Regulierungsbehörde für Strom und Gas festgelegt und alle drei Monate aktualisiert.

Energieeffizienz
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundestelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.verbraucherzentrale.de; www.dena.de

Energiesteuer
Die Steuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Entnahmestelle
Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird.

Erfasste Ablesung
Die erfasste Ablesung ist der Wert, welcher auf dem Display des Stromzählers an einem bestimmten Datum erscheint. Dieser Wert wird direkt vom Stromverteiler erfasst und dem Lieferanten mitgeteilt.

Erfasster Verbrauch
Damit bezeichnet man die verbrauchten kWh zwischen den zwei erfassten Ablesungen. Das ist die Differenz zwischen dem auf dem Display angezeigten Wert und dem Wert, der vorhergehenden Ablesung.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Durch das EEG werden alle deutschen Stromversorger verpflichtet, den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom abzunehmen. Dazu zählen z.B. Windkraft-, Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen. Das Gesetz regelt den Preis, zu dem die Stromversorger die erzeugte Energie abnehmen müssen. Die Mehrkosten werden auf den Endverbraucher umgelegt. Sie sind als gesonderte Kostenposition im Rahmen der jährlichen Verbrauchsrechnung ausgewiesen.
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