GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE

Wissenswertes von A – Z!

Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend zu kontaktieren.
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Es gibt 5 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben R beginnen.
Rating
Rating-Agenturen beurteilen (englisch "raten") die Bonität eines Emittenten nach einem standardisierten Verfahren über lang- und kurzfristige Zeiträume. Die Bewertung mit "AAA" bedeutet zum Beispiel größte Zahlungsfähigkeit und "C" sowie "D" sehr geringe Wahrscheinlichkeit auf Zahlung.

Reparaturen
Wie im Falle des Kaufes hat auch bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen der Leasing-Nehmer alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an den Leasing-Objekten durchzuführen. Hierzu werden ihm eventuelle Gewährleistungs-, Nacherfüllungs- und Produkthaftungsansprüche des Leasing-Gebers (als Käufer und Eigentümer des Leasing-Objektes) gegenüber dem Lieferanten/Hersteller abgetreten.

Restwert
a) Buchtechnischer Restwert: Dies ist der Restbuchwert, der sich nach den buchhalterischen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Leasing-Vertrages für das Leasing-Objekt in der Bilanz ergibt.

b) Kalkulierter Restwert: Beim kalkulierten Restwert gehen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber davon aus, dass nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit das Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt.

c) Marktwert: Der Marktwert ist der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt werden kann.

ROE
Abkürzung für "Return on Equity" (deutsch "Eigenkapitalrentabilität"). Der ROE errechnet sich, indem der Jahresüberschuss ins Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital gesetzt wird. Die Kennzahl gibt Auskunft über die Rendite, die mit dem Kapital der Aktionäre erwirtschaftet wurde.

Rückgabepflicht
Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber ist nach wie vor juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes. Kommt der Leasing-Nehmer dieser Pflicht nicht nach, kann die Leasing-Gesellschaft weiterhin Zahlungen der Leasing-Raten sowie ggf. auch zusätzlich Schadensersatz verlangen.
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