GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE

Wissenswertes von A – Z!

Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend zu kontaktieren.
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Es gibt 6 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben I beginnen.
Ifo-Institut
Abk. für "ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V.". Das ifo-Institut ist eines der größten Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands, das Forschungsergebnisse im Bereich Wirtschaft in regelmäßigen Abständen publiziert und auf der Internetseite www.cesifo-group.de veröffentlicht.

IFRS
Bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) - vormals International Accounting Standards (IAS) - handelt es sich um von einem unabhängigen privaten Gremium, dem International Accounting Standards Board (IASB), entwickelte Regelungen der externen Berichterstattung von Unternehmen. IFRS bestehen aus den Standards selbst sowie den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC). Sie sind seit dem Geschäftsjahr 2005 für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) in der von der EU übernommenen Form (endorsed) verpflichtend anzuwenden.

Immaterielle Wirtschaftsgüter
Von Immobilien-Leasing wird gesprochen, wenn der Gegenstand des Leasing-Vertrages ein unbewegliches Wirtschaftsgut ist. Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern zählen Grundstücke und Grundstücksbestandteile (Gebäude, Betriebsvorrichtungen, komplette Produktions- und Versorgungsanlagen). Betriebsvorrichtungen werden ertragsteuerlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Das Volumen des bilanzierten Neugeschäfts im Immobilien-Leasing betrug im Jahre 2003 7,5 Mrd. Euro.

Instandhaltung
Der Leasing-Nehmer wird regelmäßig vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt laufend in ordnungsgemäßem gebrauchsfähigem Zustand zu halten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen sowie ggf. einen Wartungsvertrag abzuschließen. Die Kosten der Instandhaltung der Leasing-Objekte sind vom Leasing-Nehmer zu tragen.

Internationale Leasing-Bilanzierung
Die leasingbezogenen Regelungen der beiden wichtigsten internationalen Rechnungslegungssysteme IAS/IFRS und US-GAAP sind einander ähnlich, jedoch nicht inhaltsgleich. Die Zurechnung des Leasing-Objekts richtet sich im Grundsatz danach, inwieweit die mit dem Eigentum an dem Objekt verbundenen Chancen und Risiken vom Leasing-Geber oder vom Leasing-Nehmer getragen werden. Das Leasing-Objekt wird bilanziell dem Leasing-Geber zugerechnet (sog. Operating Leasing), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Es darf nicht vereinbart sein, dass am Ende der Laufzeit des Leasing-Vertrages dem Leasing-Nehmer das Eigentum an dem Leasing-Objekt übertragen wird (Transfer of Ownership).

- Dem Leasing-Nehmer darf keine Kaufoption eingeräumt werden, deren Ausübungspreis deutlich unter dem für den Ausübungszeitpunkt zu erwartenden Marktwert des Leasing-Objekts liegt, sodass von vornherein die Ausübung der Option als hinreichend sicher angesehen werden kann (Bargain Purchase Option).

- Die Laufzeit des Leasing-Vertrages darf sich nicht auf den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objekts erstrecken. Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Laufzeitobergrenze von 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Economic Life). Letztere ist nicht mit der im deutschen Handels- und Steuerrecht maßgeblichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gleichzusetzen, sondern übertrifft diese regelmäßig.

- Zu Beginn des Leasing-Vertrages muss der Barwert der vom Leasing-Nehmer während der gesamten Laufzeit zu leistenden Mindest-Leasing-Zahlungen (einschließlich eines garantierten Restwerts) den Verkehrswert des Leasing-Objekts unterschreiten (Recovery of Investment). Unter US-GAAP gilt diesbezüglich eine Barwertobergrenze von 90 % des Verkehrswertes.

Unter IAS/IFRS wird zusätzlich verlangt, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen ist, das es ohne wesentliche Veränderung nur von dem speziellen Leasing-Nehmer genutzt werden kann (d. h. es darf kein Spezial-Leasing vorliegen). Darüber hinaus erfolgt nach IAS/IFRS neben der Prüfung der vorstehenden Voraussetzungen zusätzlich eine Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse. Dabei können folgende Merkmale gegen eine Zurechnung des Leasing-Objekts beim Leasing-Geber (d. h. gegen das Vorliegen eines Operating Lease) sprechen:

- Der Leasing-Nehmer kann das Leasing-Verhältnis auflösen, wobei er die damit verbundenen Verluste des Leasing-Gebers zu tragen hat.

- Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des Restwerts des Leasing-Objektes fallen dem Leasing-Nehmer zu.

- Der Leasing-Nehmer hat die Möglichkeit, das Leasing-Verhältnis zu einer wesentlich unter der marktüblichen Miete liegenden Anschlussmiete zu verlängern.

Werden die vorstehenden Kriterien für einen Operating Lease nicht erfüllt, so erfolgt die Zurechnung des Leasing-Objekts beim Leasing-Nehmer. Derartige Leasing-Geschäfte werden unter IAS/IFRS als Finance Lease, unter US-GAAP als Capital Lease bezeichnet.

IT-Leasing-Produkte
Unter IT-Produkten verstehen wir historisch Geräte der Informationstechnik (wie PC, Server, Drucker), der Kopiertechnik und der Nachrichtentechnik, d. h. reine Hardware Komponenten. Mittlerweile ist auch der Softwarebereich fester Bestandteil des IT-Leasings. Ein Nischenprodukt des IT-Leasings stellt beispielsweise aktuell noch das web-hosting incl. auf die Zukunft berechnete Kosten eines Wartungsvertrages dar. Die Tendenz ist allerdings steigend.
Wir sind für sie da

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