GLOSSAR BESCHAFFUNG & FINANCE

Wissenswertes von A – Z!

Sie möchten sich in Bezug auf Fachbegriffe aus der Beschaffung, dem Leasing- u. Finance Sektor informieren?
Nutzen Sie dazu gerne unser Branchen Glossar. Bei weiterführenden Fragen zögern Sie bitte nicht, uns entsprechend zu kontaktieren.
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Es gibt 15 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben B beginnen.
Banken-Leasing
Man spricht von Banken-Leasing, wenn eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut seinen Kunden Leasing als Alternative zur Finanzierung einer Investition mit Kredit anbietet. Üblicherweise leitet das Kreditinstitut den Leasing-Antrag ihres Kunden an ihre Leasing-Gesellschaft (in der Regel Tochtergesellschaften mit Kapitalbeteiligung) zur Bearbeitung weiter Angebotswege im Leasing. Die Betreuung erfolgt oftmals über den Bankberater aus einer Hand. Nachteil: Leasingengagements bei der Bankentochter werden in aller Regel in den Kreditrahmen des Kunden mit einbezogen.

Barwert
Dies ist der durch Abzinsung (Diskontierung) ermittelte Gegenwartswert zukünftig fälliger Zahlungen. Die Abzinsung macht Zahlungsströme mit unterschiedlichen Zahlungsterminen vergleichbar.

Basel II
Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken erarbeitete in Basel neue Regeln für die Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute. Im Wesentlichen geht es den Aufsichtsgremien darum, die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute bei ihrer Kreditvergabe stärker als bisher vom individuellen Risiko abhängig zu machen. Für die Kunden der Kreditinstitute bedeutet dies, dass ihr die Finanzierungskosten bestimmendes Kreditrisiko durch ein Rating ermittelt werden muss. Leasing verbessert die Bilanzrelationen des Leasing-Nehmers, was sich positiv auf dessen Rating auswirken kann. Leasing-Gesellschaften unterliegen indes selber für ihr Geschäft nicht den Regeln von Basel II.

BDL
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V., Berlin, www.leasing-verband.de

Bestellung
Die Bestellung der Leasing-Objekte erfolgt durch die Leasing-Gesellschaft beim Lieferanten nach Annahme des Leasing-Antrags (einseitig unterzeichneter Leasingvertrag durch den späteren Leasingnehmer ohne Gegenzeichnung durch den Leasinggeber). Vor allem Leasing-Geber, die das Operating-Leasing betreiben, beschaffen sich die benötigten Wirtschaftsgüter durch direkte Bestellung nach ihren Vorstellungen. Das Leasing-Unternehmen kann auch in die bereits erfolgte Bestellung des Leasing-Nehmers zu den von diesem vereinbarten Einkaufsbedingungen eintreten.

In der Praxis existieren hierfür auch die Begrifflichkeiten: Leasingeintrittserklärung, Bestelleintritt oder Leasingbestätigung.

Betriebsvorrichtungen
Als solche gelten nach der Rechtsprechung Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Sie können steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden. Betriebsvorrichtungen sind z. B. Lade- und Fördervorrichtungen, Lastenaufzüge, Ladeneinrichtungen, Hochregalläger.

Big-Ticket-Leasing
Leasing-Verträge mit hohen Wertvolumina werden als Big-Ticket-Verträge bezeichnet. Sie sind insbesondere im Immobilien- und Fonds-Leasing sowie im Großmobiliengeschäft (Schiffe, Flugzeuge etc.) anzutreffen.

Bilanzneutralität
Durch die Aktivierung des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber - nicht jedoch in der Bilanz des Leasing-Nehmers - wird bei Letzterem die Bilanzneutralität erreicht (sog. Off-Balance-Effekt). Der Leasing-Nehmer verbucht die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben. Im Anhang des Jahresabschlusses finden sich allerdings Hinweise auf eingegangene Leasing-Verpflichtungen.

BITKOM
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin, www.bitkom.org

Bonität
Die Leasing-Gesellschaft prüft vor Abschluss eines Leasing-Vertrages die Fähigkeit des Leasing-Nehmers, die verabredeten Leasing-Raten bezahlen zu können (Bonität des Leasing-Nehmers) und die Fähigkeit des Lieferanten, seine Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen erfüllen zu können (Bonität des Lieferanten). Beides ist für einen störungsfreien Verlauf des Leasing-Vertrages von zentraler Bedeutung.

Bonitätsprüfung
Vor der Entscheidung über die Annahme eines Leasing-Vertrages prüft die Leasing-Gesellschaft den Antrag des Leasing-Nehmers auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Dazu gehört auch, ob die gewählte Vertragslaufzeit zur AfA-Zeit des Leasing-Objektes, der vorgesehenen Intensität der Nutzung und einem ggf. vereinbarten Restwert passt. Die Prüfung der Leasing-Fähigkeit des Objektes gehört ebenfalls, wie die Bonitätsprüfung des Leasing-Nehmers sowie die Prüfung des Lieferanten, zur Vertragsprüfung.

Bonus bei Mehrerlösbeteiligung
Bei einem Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung ist es steuerlich unbedenklich, wenn der Leasing-Geber Teile des ihm verbleibenden Mehrerlöses beim Verkauf des Leasing-Objektes dem Leasing-Nehmer bei Abschluss eines neuen Vertrages als Bonus gutschreibt.

Buchverluste / Buchgewinne
Während der Laufzeit eines Leasing-Vertrages stellt sich beim Leasing-Geber - u. a. wegen der Vertragsabschlusskosten und wegen abnehmender Zinskosten - typischerweise ein degressiver Aufwandsverlauf ein. Sofern gleich bleibende Leasing-Raten vereinbart sind, übersteigt in der Anfangsphase bei der Leasing-Gesellschaft der Aufwand die Leasing-Erträge, so dass Buchverluste entstehen. Diese werden im weiteren Verlauf sukzessive ausgeglichen, wenn nach Absinken des Aufwands unter die Höhe der Leasing-Erträge Buchgewinne entstehen.

Buchwert
Dies ist der Wert, mit dem das Leasing-Objekt zum jeweiligen Stichtag in der Bilanz des Leasing-Gebers ausgewiesen wird. Er ergibt sich im Regelfall aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der bis zum Stichtag angefallenen Abschreibungen.

Buy-and-Lease
Eine im Immobilien-Leasing-Bereich verwendete Vertragsform, bei der die Leasing-Gesellschaft ein bereits bestehendes Objekt von einem Dritten erwirbt und an den Leasing-Nehmer verleast.
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