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Tierleasing

Eine exotische Sparte für Leasinggeber mit Charakter!

Tierleasing

Eine Frage der Ethik und Moral?

Wir sind in der STI seit Jahren bekannt dafür, dass wir von keinem exotisch anmutenden Geschäftsfeld die Hände lassen. Tierleasing ist auf den ersten Blick sicherlich eine der außergewöhnlichsten Segmente, wo das zeitliche Überlassen eines „mobilen Wirtschaftsgutes“ gegen Entgelt in passgenaue Leasinglösungen einfließen kann.

Nicht selten bekommen Interessierte, wenn sie sich über die Produktpalette der STI informieren und den Begriff Tierleasing lesen, zuerst große Augen, dann Stirnrunzeln und dann folgen Fragen wie….

... kann man Tiere leasen?

... so was machen Sie?

... ist das ethisch und moralisch sauber?

... warum least bzw. verleast man Tiere? usw. usw.

Die Erklärung

Denkbar einfach

Die Erklärung ist denkbar einfach und fassen wir nach STI-Überzeugung wie folgt zusammen:

Lässt man einmal wirtschaftlich betrachtet zu, dass Tiere lebenswichtige und langfristige Investitionen beispielsweise für Landwirte sind, so sind die zwei wesentlichen Punkte für eine grundsätzliche Finanzierung des Anschaffungswertes über Leasing schnell erklärt: Ein Leasinggut muss mobil und klar identifizierbar sein.

Bei Fahrzeugen findet man in den Übernahmebestätigungen die Fahrzeug-Ident-Nr., die es pro Fahrzeug nur 1x auf der Welt gibt. Bei Zuchtebern oder Milchkühen sind dies Ohrmarken mit individuellen Nummern plus Namenskennungen oder wir arbeiten mit Chiplösungen bei bspw. Kois, Spring-, Dressur- oder Polopferden.

Für die zum Teil sehr kapitalintensive Beschaffung ist das Finanzinstrument Leasing durchaus eine passende Lösung für Unternehmer, die ihren Kreditrahmen für andere Themen freihalten möchten. Versichert werden die Tiere im Übrigen über eine von STI miterarbeitete Tiervollkaskoversicherung, die im Bedarfsfall sogar die Absicherung gegen Seuchen einschließt.

Für alle Arten von Tieren gibt es außerdem eine im deutschen Afa-Verzeichnis (Absetzung für Abnutzung) festgelegte Abschreibungslaufzeit, die sich bei landwirtschaftlichen Nutztieren im Wesentlichen an dem Nutzungszyklus orientiert, bei Tieren in Zoohaltung oder Freihaltung am Lebenszyklus. Hieraus folgend kann eine Leasinglaufzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer als Leasinglaufzeit gewählt werden.

Die Übernahme des „Leasinggutes“ nach Ablauf des Leasingvertrages per Vorkaufsrecht für den Leasingnehmer kann auf Wunsch geregelt werden, sodass die Übernahme an den Leasingnehmer bereits Grundlage des Vertragsinhaltes bei Vertragsabschluss ist.

Die Frage der Ethik

Fazit

Bleibt noch final die Ethik. Dieses Thema nehmen wir sehr ernst, zumal wir uns in der Gruppe als Botschafter sowohl für den Umweltschutz als auch für den Tierschutz (www.menschen-fuer-eisbaeren.com) stark engagieren. Hier an der Stelle stoßen durchaus wirtschaftliche Interessen mit ethischen Themen frontal aufeinander. Unsere Ansprüche an artgerechte Haltung, professionelle Versorgung und zeitgemäße Gesundheitsüberprüfungen durch die Kunden müssen neben der Bonität des Leasingnehmers zu 100% stimmen. Beim leisesten Verdacht, das Dinge nicht nach unserem Anforderungsprofil laufen, lehnen wir konsequent ab!

Ein finales Beispiel gefällig: Wir bekamen eine Leasinganfrage über 1,5 Mio Anschaffungswert über Legehennen. Nach Besichtigung des Betriebes haben wir den Antrag ablehnend beschieden. Die hervorragende Bonität des Kunden hat eine Ablehnung des Leasingantrages quasi ausgeschlossen. An anderer Stelle blieben aber Fragen offen. Wir haben uns gegen den eigenen Profit und für unsere Gesinnung entschieden. Somit schließt sich der Kreis mit der Überschrift: Tierleasing – eine Nische für Leasinggeber mit Charakter. Wir sind stolz darauf, die unternehmerische Freiheit zu genießen und Werte zu leben.

Unsere Bildbeispiele zeigen Tierbeispiele, die wir bereits im Leasing abbilden konnten.

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